180 StGB ist somit erfüllt. Die Angsterzeugung war gerade das Ziel der Drohungen des Beschuldigten, weshalb er direktvorsätzlich gehandelt hat. 42 15. Ergebnis Der Beschuldigte wird der mehrfachen Vergewaltigung sowie der mehrfachen Drohung schuldig erklärt. Hinzu kommen die bereits in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche wegen Nötigung und grober Verletzung der Verkehrsregeln, deren Strafe nachfolgend ebenfalls neu zu bemessen ist. IV. Strafzumessung