Auf Aufforderung des Gerichtspräsidenten hin, wonach sie es mit den Worten links oder rechts angeben müsse, sagte sie «ig chas nid mit…i gloubs scho links…i chas würk…es isch…ja…» (Min. 19:45), um dann wiederum das für sie wesentliche Kerngeschehen zu erzählen (er sei dann langsamer gefahren, habe die Scheibe runtergemacht und mit der Hand die «Kopf wegnehmen» Geste gemacht). Die Kammer erachtet dieses Aussageverhalten der Straf- und Zivilklägerin indes gerade als glaubhaft, blieb sie doch trotz der Verwirrungen und Missverständnisse stets bei ihrer Version und beschränkte sich dabei nicht auf einsilbige Antworten,