des Gerichtspräsidenten zielten offensichtlich auf die Klärung des vermeintlichen Widerspruchs ab (ob der Beschuldigte Fahrer gewesen sei, welches Fenster er geöffnet habe [sic!] und ob sie ihn über den Beifahrersitz hinweg gesehen habe), wurden von der Straf- und Zivilklägerin aber – in nachvollziehbarer Weise – nicht richtig erfasst, zumal sie von einer anderen Örtlichkeit ausging als der Gerichtspräsident. Entsprechend wiederholte sie offensichtlich irritiert (vgl. die Audioaufnahmen der Einvernahme, pag. 776) die für sie wesentlichen Punkte, nämlich, dass sie