36 sei in der 30er Zone gefahren und habe warten müssen, damit die Autos durchfahren konnten. Er sei von links gekommen (pag. 741 Z. 41 ff.). Sie habe geradeaus fahren müssen, als sie gewartet habe. Er sei glaublich von links gekommen und etwas langsamer vor ihr durchgefahren (pag. 742 Z. 2 ff.). Auf Frage bestätigte sie, dass sie sich zu 100% sicher sei, dass es der Beschuldigte gewesen sei und er diese Bewegung gemacht habe (pag. 742 Z. 19 f.). Oberinstanzlich gab die Straf- und Zivilklägerin wiederum an, von der Arbeit im AH.________(Einkaufszentrum) in AJ.________ (Ortschaft) nach Hause gefahren