___ (Ortschaft der Polizeiwache) gefahren, weil sie ein Jahr vorher bereits dort gewesen sei. Sie sei am Zittern gewesen, richtig am Weinen. Sie habe sich genervt, sei ängstlich gewesen (pag. 114 Z. 55 ff.). Vor erster Instanz gab die Straf- und Zivilklägerin gemäss Einvernahmeprotokoll im freien Bericht an, der Vorfall habe sich auf dem Nachhauseweg nach ihrer Arbeit zugetragen. Man fahre auf einer Hauptstrasse in der 30er Zone, da habe sie sein Auto erkannt, so auch sein Gesicht.