110 Z. 403). Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab sie sodann ein Jahr nach dem Vorfall an, dieser habe sich am 7. November, einem Montag, zugetragen. Sie sei nach der Arbeit mit dem Auto nach Hause gefahren. Sie habe einen schwarzen AF.________(Automarke) gesehen und habe anhalten müssen, weil es eine Hauptstrasse gewesen sei. Die Strasse sei beleuchtet gewesen und sie habe ihn gut gesehen. Er habe mit der Hand ein Zeichen «Kehle aufschneiden» gemacht. Sie sei mit dem Auto nach H.________ (Ortschaft der Polizeiwache) gefahren, weil sie ein Jahr vorher bereits dort gewesen sei.