35 was entgegen seiner Aussage resp. derjenigen seiner Verteidigung belegt, dass er auch tatsächlich ins Ausland reisen kann. Zusammenfassend ist auf die auch diesbezüglich überzeugenden Aussagen der Straf- und Zivilklägerin abzustellen und der Sachverhalt gemäss Anklageschrift ist für die Kammer erstellt.