110 Z. 389 f.). Gegenüber dem Staatsanwalt führte sie aus, sie habe anfangs Oktober (und damit tatsächlich, wie gegenüber der Polizei angegeben, ca. einen Monat nach der Anzeige) mit dem Beschuldigten an einem Samstag nach der Arbeit einen Streit gehabt, im Rahmen dessen sie zu Boden «gemüpft» worden sei und einen richtigen «Chlapf» erhalten habe. Danach sei sie mit dem Kleinen zu ihren Eltern geflüchtet (pag. 113 Z. 47 ff.). Sie habe geglaubt, dass er die Drohung umsetze, als AG.________ (Beruf) habe er Möglichkeiten (pag. 114 Z. 90 ff.).