12.4. Drohung gemäss Ziff. 2.1. der Anklageschrift Zur Anzeige der vorliegend fraglichen Drohung kam es gleich im Nachgang an den in Ziff. 2.2. der Anklageschrift genannten Vorfall, als sich die Straf- und Zivilklägerin zwecks Anzeige auf die Polizeiwache H.________(Ortschaft) begab. Im Rahmen dieser Anzeige erwähnte sie offenbar bereits im informellen Gespräch mit der Polizei, dass der Beschuldigte kürzlich gesagt habe, er würde mit ihrem Sohn nach Syrien verschwinden. Auf diese Aussage wurde sie in der Folge vom einvernehmenden Polizisten angesprochen (pag.