33 Angesichts dessen, dass der Beschuldigte beide Vorfälle bestreitet, bestehen auch zu diesen Sachverhalten keine sachdienlichen Aussagen seinerseits. Die Vorwürfe erwiderte er erneut mit Gegenangriffen (etwa pag. 144 Z. 125, «Sowas habe ich nicht gesagt. Weshalb sollte ich sie umbringen. Sie hat mir gar nichts getan. Ich bin kein IS-Kämpfer. Meine Frau hat oft Bin Laden Videos angeschaut mit Kopf schneiden und so. Deshalb hatte ich oft Streit darüber mit ihr. Meine Frau schaut oft IS Videos im Internet»).