12. Vorwurf der Drohungen 12.1. Anklagesachverhalte Oberinstanzlich von Bedeutung sind ferner die beiden dem Beschuldigten in Ziff. I.A.2. der Anklageschrift (pag. 631) vorgeworfenen Sachverhalte: 2.1. indem A.________ ca. einen Monat vor dem 7. November 2016 im gemeinsamen Domizil am T.________(weg) in ________ (Postleitzahl) in H.________(Ortschaft) D.________ anschrie, dass er sie umbringen und mit dem gemeinsamen Sohn nach Syrien ausreisen werde. D.________ versetzte diese Aussage in Angst und Schrecken, da sie diese Ausführungen aufgrund der Gesamtumstände glaubhaft fand.