31 es gerade nicht ein einziger, isolierter Vorfall an einem fremden Ort gewesen ist. Es handelte sich um Vorfälle in der ehelichen Wohnung. Im Rahmen ihrer Beziehung dürfte es noch zu weiterem Beischlaf am fraglichen Ort gekommen sein. In Anbetracht dessen wurden die zwei Sachverhalte äusserst anschaulich, detailliert und in ihren Details unterschiedlich geschildert. Letzteres ist auch insofern beachtlich, als es sich um zwei weit in der Vergangenheit liegende Vorfälle sowie gemäss ihren glaubhaften Aussagen um den gewöhnlichen Verlauf der Dinge handelte.