Die Jeans wurden abgezogen, das Oberteil nicht. Beim zweiten Vorfall trug die Straf- und Zivilklägerin ein Kleidchen, welches abgezogen wurde und er stopfte ihr «Kleenex» in den Mund. Beim ersten erwähnte sie, dass sie beinahe den Kopf am Bettrand angeschlagen hat und er ihr den Mund mit der Hand zugehalten hat. In beiden Vorfällen gleich sind insbesondere die Fixierung auf dem Bett (auf dem Rücken, Halten an Handgelenken) und das Öffnen der Beine (pag. 121 Z. 344 f.).