11.5. Vorfall vom Juli/August 2013 (Ziff. 1.2. der Anklageschrift) Betreffend den zweiten Vorfall gab die Straf- und Zivilklägerin konstant an, dieser habe sich in H.________(Ortschaft) zugetragen und sie habe mit einem hormonellen Pflaster verhütet. Ca. ein Jahr nach dem ersten Vorfall habe er ein Kind gewollt. Seine Familie habe gefragt, warum er noch kein Kind habe. Die Abtreibung sei immer noch belastend für sie gewesen und sie habe kein Kind gewollt. Sie habe an diesem Tag ein Kleidchen getragen. Er habe ihr das Hormonpflaster weggerissen und gesagt, er wolle ein Kind.