Aus Sicht der Straf- und Zivilklägerin würde es zudem keinen Sinn machen, eine erfundene Geschichte so weit in die Vergangenheit zurückzudatieren und sogleich in einen Zusammenhang mit der Hochzeit und der Abtreibung zu bringen, was eine unnötige chronologische Komplikation darstellt. Ihre diesbezüglichen Erklärungen, man lerne den Partner erst kennen, wenn man zusammenziehe (was in casu erst nach der Heirat passierte), er zwei Gesichter gehabt habe und die Probleme deshalb gleich nach der Heirat angefangen hätten (pag. 1070 Z. 10 ff. und pag. 1072 Z. 6 ff.), passen indessen ins Bild.