1080 Z. 10 ff.]). Der Beschuldigte war der Straf- und Zivilklägerin körperlich und kräftemässig massiv überlegen, was ihre misslungenen Abwehrversuche sowie seine von ihr geschilderte Übermacht realistisch erscheinen lassen. Das Verletzungsbild beschrieb sie im Weiteren keineswegs dramatisierend. So habe sie erst am nächsten Tag auf der Arbeit gemerkt, dass sie blaue Flecken gehabt habe, u.a. an den Beinen, genauer an den Oberschenkeln, sowie Rötungen an den Handgelenken und Schultern (pag. 118 Z. 216 f.; pag. 119 Z. 273 f.). Diese passen wiederum auf die von ihr beschriebene Fixierung.