118 Z. 232 f.) oder wusste nicht mehr, wie er ihr die Hosen ausgezogen hatte, ob mit den Füssen oder mit den Händen. Sie erinnere sich nicht, man sei in diesem Moment nur noch am Schreien, man sei hilflos (pag. 127 Z. 88 f.). Es wäre der Straf- und Zivilklägerin ein Leichtes gewesen, hier eine Behauptung