119 Z. 267 ff.). Ferner hat die Straf- und Zivilklägerin Emotionen geschildert und mit den Ereignissen und diese wiederum mit ihren damaligen Gedankengängen verknüpft. So hat sie etwa angegeben, es sei wie ein Film gewesen, sie hätte nie gedacht, dass ihr dies passieren würde (pag. 117 Z. 199 f.). Man schliesse die Augen und man wisse nicht, was passiere (pag. 118 Z. 208 f.). Gefühlt habe die Situation fast einen ganzen Tag gedauert, aber es seien so 5 Minuten gewesen (pag. 118 Z. 213, pag. 126 Z. 76). Sie habe schreien wollen, aber er habe ihr die Hand vor den Mund gedrückt. In der Zeit habe man fast keine Gefühle mehr, man wolle, dass jemand komme und einem helfe (pag.