Auch ihre Positionen hat sie gleichbleibend beschrieben und stimmen mit den weiteren behaupteten Handlungen überein: So soll sie der Beschuldigte auf dem Rücken fixiert und sie mal an den Schultern und mal an den Handgelenken festgehalten haben, was es ihm ermöglicht haben soll, mit seinen Beinen ihre Beine zu öffnen (pag. 118 Z. 208 ff. und 215 f.; pag. 119 Z. 247 ff.; pag. 126 Z. 70 f.; pag. 127 Z. 118 f.). Ebenso adäquat scheint ihre Erklärung, dass sie geschrien habe, weshalb er ihr die Hand vor den Mund gehalten habe, weswegen sie fast keine Luft mehr gekriegt habe (pag. 119 Z. 267 ff.).