Die vorinstanzliche Einvernahme fand demnach knapp 9 Jahre und die oberinstanzliche ganze 11 Jahre nach den angeklagten Vorfällen statt. Dennoch sind ihre Schilderungen im Kern konstant und enthalten mehrere ausgefallene Details sowie plastische Erzählungen (etwa den Kopf fast am Bettrand angeschlagen, nur die Hosen ausgezogen, der Versuch des Beschuldigten, ihre Beine mit seinen Beinen zu öffnen, Beschreibung des Verletzungsbildes), die zu einem solchen Geschehen passen und so kaum erfunden werden. Auch ihre Positionen hat sie gleichbleibend beschrieben und stimmen mit den weiteren behaupteten Handlungen überein: