11.4. Vorfall vom Mai 2012 (Ziff. 1.1. der Anklageschrift) Die Straf- und Zivilklägerin hat betreffend den ersten Vorfall vom Mai 2012 bei jeder Befragung zur Sache ausgesagt, sie sei am Abend am Kochen gewesen, als der Beschuldigte schlecht gelaunt nach Hause gekommen sei. Er habe gesagt, sie solle sich zum Beischlaf vorbereiten. Sie habe dies verweigert, worauf er sie an den Handgelenken gepackt, ins Schlafzimmer mitgerissen und auf das Bett geworfen habe. Dabei habe sie fast den Kopf am Bettrand angeschlagen. Als sie geschrien habe, habe er ihr die Hand auf den Mund gedrückt.