Seine Schilderungen von der allenthalben glücklichen Ehe sind offensichtlich weit übertrieben. Zusammenfassend vermögen die mit Lügensignalen gespickten Aussagen des Beschuldigten diejenigen der Straf- und Zivilklägerin nicht zu entkräften, im Gegenteil. Wer Streitigkeiten und impulsives Verhalten verschweigt oder beschönigt, wird einen Grund hierzu haben. Ein solcher ist in den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin ersichtlich.