27 pulsiv werde, alle syrischen Männer seien aufbrausend (S. 3 des Berichts). AC.________ verortete in der Impulsivität des Beschuldigten eine nicht einfache Herausforderung in der Beziehung mit der Straf- und Zivilklägerin (pag. 4 des Berichts). Die von AC.________ erwähnten Äusserungen betreffend Impulsivität stritt der Beschuldigte ab (pag. 755 Z. 53). Es ist indessen nicht einzusehen, warum AC.________ einen inhaltlich falschen Bericht hätte erstellen sollen.