Im eingestellten Verfahren bestritt er dies zwar nicht, fand seine Wut aber nur verständlich, wenn seine Frau das Telefon nicht abnehme (Z. 157 ff.). Erst- und oberinstanzlich wollte er dann gar nicht mehr impulsiv sein (pag. 755 Z. 43; pag. 1080 Z. 22). Immerhin gab er – wenn auch widersprüchlich – zu, in einer Situation aufbrausend reagiert zu haben: Er sei auf dem Balkon gewesen und aus Wut habe er einen Besen heftig auf einen leeren Stuhl geschlagen. Er habe aus Syrien Nachrichten erhalten, dass es Bombardierungen gebe, er habe sich geärgert und auch Streit mit seiner Frau gehabt. Er sei auch ein Mensch, der manchmal wütend werde (pag. 163, Z. 182 ff.).