1077 Z. 10 ff.). Dieser Widerspruch ist bezeichnend für das Aussageverhalten des Beschuldigten: Während er wiederum die Familie der Straf- und Zivilklägerin zur Verantwortung zieht, versucht er sich selbst – im Widerspruch zu früheren Aussagen – in ein vorteilhaftes Licht zu rücken. Eigenartig muten ferner seine diversen Erklärungen an, mit einer Frau, die man zu Sex überreden wolle, müsse man warmherzig sein und sie mit Gesprächen und mit einem Kaffee dazu bringen, einverstanden zu sein (pag. 161). Desgleichen seine Aussagen, es habe keine Vergewaltigungen gegeben, sie hätten immer zusammen im Bett geschlafen, auch während ihrer Periode (pag.