, wobei es gemäss anderweitigen Aussagen des Beschuldigten keinen Streit in der Ehe gegeben habe). Auf die Frage, ob auch das Kind mit in die häusliche Gewalt miteinbezogen worden sei, antwortete er, die Mutter sei gegenüber dem Kind sehr aggressiv, weshalb er es oft zur Schwiegermutter geschickt habe (pag. 144 Z. 107 f.). Dasselbe Schema ist erkennbar, als er auf die Waffe, welche er gemäss Angaben der Straf- und Zivilklägerin zu seinem Selbstschutz besitze, angesprochen wurde. Seine Angst betreffe nur seine Ehefrau und ihre psychische Störung (pag. 144 Z. 146).