1078 Z. 22 ff.). Später wollte er sodann in den Vorwürfen kulturelle Gründe sehen. Es sei bei Leuten aus dem Nahen Osten so, dass sie sofort nach einer Trennung anfingen, den anderen immer wieder massiv zu beschuldigen (pag. 1079 Z. 6 ff.). Nebst den Schuldzuweisungen finden sich in den Akten Verunglimpfungen und Gegenangriffe: Auf Vorhalt der angeblichen Drohungen führte er aus, die Straf- und Zivilklägerin habe exzessiv Enthauptungsvideos von Bin Laden oder des IS geschaut, weswegen sie oft Streit gehabt hätten (pag. 144 Z. 126 ff., wobei es gemäss anderweitigen Aussagen des Beschuldigten keinen Streit in der Ehe gegeben habe).