143 Z. 42). Auf die Frage, ob die Straf- und Zivilklägerin für ihren Auszug einen Grund genannt habe, erzählte er von ihren psychischen Problemen und ihren Suizidversuchen (pag. 143 Z. 48 ff.). Er widersprach sich zudem mehrfach selber, wertete er doch die Streitigkeiten und Beschimpfungen anlässlich der Einvernahme im eingestellten Verfahren als normal (Z. 148 ff.), um dann später solche Streitigkeiten gänzlich zu negieren. So erklärte er in der Folge fortlaufend, es sei eine sehr gute Beziehung und ein harmonisches Leben gewesen, ganz normal, es habe «überhaupt keine Probleme» gegeben, nur kleine Diskussionen, welche alle mit ihrer Familie zu tun gehabt hätten (etwa pag.