25 wunderbar gewesen und er könne sich bis heute nicht erklären, warum die Strafund Zivilklägerin eines Tages einfach ausgezogen ist. Vorwürfe versuchte er entweder mit einer beschönigenden und romantisierenden Darstellung, mit Unwissen, oder aber mit Gegenangriffen und anderweitigen Schuldzuweisungen zu kontern. So bezeichnete er am 16. November 2016, nachdem die Straf- und Zivilklägerin bereits seit mehreren Wochen aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war und ihn wegen mehrfacher Drohung angezeigt hatte, die Beziehung zu seiner Ehefrau als «gut» (pag. 143 Z. 42).