Es ist evident, dass die Straf- und Zivilklägerin Zeit und die nötige Distanz brauchte, um die Vorfälle zur Anzeige zu bringen. Dies erklärt sich auch eindrücklich mit der von ihr stets gleichbleibend (auch bezüglich Terminologie) beschriebenen Beziehungsdynamik: Sie hat stets von Neuem beschrieben, dass sie vom Beschuldigten wie ein Putzlappen behandelt sowie wie eine Sklavin gehalten worden sei, er sie körperlich und seelisch kaputt gemacht und sie Angst vor ihm gehabt habe (beispielhaft pag. 117 Z. 190 ff., pag. 127 Z. 113 f.; pag. 740 Z. 5 ff.; pag. 746 Z. 7).