105 Z. 122). Die Straf- und Zivilklägerin gestand ein, die chronologischen Abläufe nicht mehr genau nennen zu können, sie sehe jedoch alles wie ein Film vor sich (pag. 105 Z. 107 ff.). Sie schilderte die wiederholte Drohung gegen Leib und Leben sowie die Drohung mit der Kindsentführung und ihren Auszug aus der Wohnung als Folge davon (pag. 106 Z. 174 ff.). Die Ausführungen der Straf- und Zivilklägerin enthalten viele Emotionen und Gedankengänge; ihre geltend gemachte Angst vor dem Beschuldigten erscheint gestützt auf ihre Aussagen folgerichtig.