22 ren Aussagen im eingestellten Verfahren), dass sie eine schwierige Beziehung mit dem Beschuldigten führe, er sehr oft gestresst und genervt gewesen sei und sie ihm aber immer wieder Chancen gegeben habe, so insbesondere eben auch mit dem Rückzug der Strafanzeige (pag. 105 Z. 111 ff.). Er habe sie psychisch fertiggemacht, sie sei minderwertig für ihn gewesen. Er habe sie geschlagen, weshalb sie sich habe suizidieren wollen (pag. 104 Z. 86 ff.). Es sei eine Katastrophe gewesen (pag. 105 Z. 109). Zudem sei sie im Frauenhaus gewesen (pag. 105 Z. 122).