In ihrer Kultur sei dies anders (Z. 210 f.). Ferner korrelieren ihre damaligen (und auch späteren) Aussagen bezüglich der Impulsivität und Aggressivität des Beschuldigten mit den von ihr gegenüber dem Hausarzt gemachten Aussagen (vgl. Arztbericht vom 14. August 2015) sowie mit dem Eindruck des rapportierenden Polizisten, welcher im Meldeformular häusliche Gewalt festhielt, der Beschuldigte habe sich schnell reizen lassen und sei ob der Vorhalte wütend geworden. Diese Eigenschaften fanden sodann Eingang in den Anzeigerapport; es sei deutlich geworden, dass der Beschuldigte sehr impulsiv und aufbrausend sei.