143 Z. 48 ff.). Ausserdem beschrieb sie bereits ein erstes Mal sehr detailreich und mit ihren späteren Aussagen übereinstimmend diverse Beschimpfungen und Tätlichkeiten sowie Drohungen gegen Leib und Leben und mit der Kindesentführung (Z. 118 ff., 146 ff., 170 ff. und 198 ff.); der Beschuldigte selbst gestand in seiner damaligen Einvernahme verbale Gewalt ein (Z. 184 f.). Bis zum Ende stringent beschrieb sie sodann den Vorfall mit der Zerstörung des «Hochzeitspiegels», welchen sie jedoch zeitlich unterschiedlich verortete (was dem langen Zeitablauf geschuldet sein dürfte; Z. 160 ff.