20 Da vorliegend sämtliche Vorwürfe auf den belastenden Aussagen der Straf- und Zivilklägerin beruhen, welche der Beschuldigte vollumfänglich bestreitet, bietet es sich an, vorab eine allgemeine Aussagewürdigung vorzunehmen, auf welche auch später bei der Behandlung der Drohungsvorwürfe Bezug genommen wird. 11.3.1. Straf- und Zivilklägerin Die Straf- und Zivilklägerin wurde im Laufe des hiesigen Verfahrens fünf Mal einvernommen, darüber hinaus liegt ein Einvernahmeprotokoll aus dem später eingestellten Verfahren (BJS 15 17377) vor.