August 2013 im gemeinsamen Domizil in H.________(Ortschaft), T.________(weg) gegen den Willen seiner nach traditionellislamischen angetraute Ehefrau den Geschlechtsakt mit ihr vollzog. Konkret nahm A.________ D.________ ins Schlafzimmer. Er forderte dann, dass sie ihm ein Kind gebären solle, was sie verneinte. Nach einer kurzen Diskussion trat A.________ an D.________ heran und riss ihr ein Hormonpflaster (zur Verhütung) vom Körper und warf D.________ auf das Bett.