19 Aufgrund der durchgehenden Gegenwehr und den klaren Äusserungen von D.________ war es A.________ bewusst, dass sie den Beischlaf mit ihm nicht wollte. Zur Befriedigung des spontanen Lustempfindens vollzog er dennoch den Beischlaf mit D.________ gegen ihren Willen unter der Anwendung von Gewalt. 1.2. und indem A.________ im Juli / August 2013 im gemeinsamen Domizil in H.________(Ortschaft), T.________(weg)