17 Z. 40 bzw. pag. 776 > Min. 12:45, das Wort «geschieden» ist auf der Audioaufnahme zu hören), und gemäss ihrer Religion sei man nach sechsmonatiger Trennung ohnehin automatisch geschieden (pag. 740 Z. 39 ff., so auch bereits pag. 117 Z. 166 ff.). Aus dem Umstand, dass sie sich nicht mehr an die Einzelheiten erinnern konnte, kann nichts in Bezug auf eine allfällige Aussageuntüchtigkeit abgeleitet werden. Dasselbe gilt für die angeblichen chronologischen Ungereimtheiten betreffend Vergewaltigungen und Abtreibung (S. 23 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 840 f.): Rechtsanwalt E.__