Akten BJS 15 17377). Im zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzverfahren wurden die (schriftlich eingereichten) Vorbringen der Straf- und Zivilklägerin sowohl bei der Anordnung eines Superprovisoriums wie auch im anschliessenden Verfahren um vorsorgliche Massnahmen bei summarischer Würdigung als glaubhaft eingestuft (vgl. pag. 310 ff.). Auch dem aktenkundigen Arztbericht von Dr. med. AD.________ ist nichts zu entnehmen, was auf eine kognitive Beeinträchtigung der Straf- und Zivilklägerin hindeuten würde; im Gegenteil (vgl. edierte Akten BJS 15 17377).