Die Straf- und Zivilklägerin mit Jahrgang ________ kam gemäss eigenen Aussagen ca. im Jahr 2000 in die Schweiz, spricht fliessend Berndeutsch, hat eine Lehre als AB.________ (Beruf) erfolgreich abgeschlossen und arbeitet seither auf diesem Beruf (pag. 1068 Z. 28 ff.). Sie hat die Autoprüfung bestanden und verfügt nach wie vor über einen Führerausweis (pag. 1075 Z. 22). Ausserdem hat sie ein Kind grossgezogen, welches mittlerweile ________ Jahre alt ist. AC.________, Abteilungsleiter ________ (Abteilung) der Gemeinde H.________(Ortschaft), zweifelte im Rahmen seines Abklärungsberichts im Bereich des Kindesschutzes im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB;