189 Z. 335 f.), sie sehr laut, aggressiv und schnell gesprochen habe (pag. 189 Z. 348) und dass die Kommission gefühlt habe, dass der Beschuldigte sie geliebt und sie sich auch zu ihm hingezogen gefühlt habe, aber unter dem Druck der Familie gestanden sei (pag. 188 Z. 311). Aus dem Verfahren vor der Versöhnungskommission resp. der Einvernahme von AA.________ kann nach dem Gesagten nichts in Bezug auf die angeklagten Sachverhalte abgeleitet werden.