Die aktenkundige Vereinbarung spricht für sich: Diese enthält fast ausschliesslich Eingeständnisse der Straf- und Zivilklägerin und entzieht ihr jegliches Beschwerderecht bzw. verpflichtet sie, alle Anklagepunkte zurückzuziehen, weil sie nicht der Wahrheit entsprächen (pag. 137 ff.). Wie die Vereinbarung zustande kam und ob die Straf- und Zivilklägerin bei Unterzeichnung unter Druck stand, ist nicht bekannt. Sie selbst gab jedenfalls an, sie habe aus Angst und Druck unterschrieben, sowie um Ruhe zu haben (pag. 131 Z. 266 f.; pag. 744 Z. 26 ff.). Das Dokument habe sie nicht richtig gelesen und die Vergewaltigungen seien bei der Versöhnungskommission kein Thema gewesen.