Eines der Mitglieder der Versöhnungskommission, Frau AA.________, wurde am 29. März 2017 von der Staatsanwaltschaft einvernommen (pag. 180 ff.). Der Staatsanwalt führte dazu anlässlich seiner Replik aus, dass verschiedene Mitglieder der Kommission zur Einvernahme von Frau AA.________ erschienen seien und vor der Einvernahme unter den Anwesenden grosse Unruhe und Aufregung geherrscht habe. Beeinflussungen von Frau AA.________ könnten nicht ausgeschlossen werden (pag. 773 und 776).