Mit Schreiben vom 6. Oktober 2015 verlangte die Privatklägerin die Sistierung des Verfahrens, da sich der Beschuldigte in tiefstem Sinne bei ihr entschuldigt habe. Daraufhin wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland mit Verfügung vom 16. Oktober 2015 sistiert und mit Verfügung vom 4. Mai 2016 eingestellt.