Nach ihrer traditionell-islamischen Heirat lebten sie im gemeinsamen Domizil an der S.________strasse in G.________(Ortschaft) und später in H.________(Ortschaft). Aus ihrer Beziehung ging der gemeinsame Sohn X.________ (geb. ________) hervor. Bereits im Jahr 2015 erstattete die Privatklägerin Anzeige gegen den Beschuldigten und gab gegenüber der Polizei an, dass sie von diesem bedroht worden sei (vgl. edierte Akten BJS 15 17377). Mit Schreiben vom 6. Oktober 2015 verlangte die Privatklägerin die Sistierung des Verfahrens, da sich der Beschuldigte in tiefstem Sinne bei ihr entschuldigt habe.