I./1.+2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 792), die dafür ausgesprochenen Sanktionen (Ziff. IV des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 793), die Kosten- und Entschädigungsfolgen (Ziff. V. und VI. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 793 ff.) sowie die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin (Ziff. VII. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 796). Ebenfalls neu zu befinden ist schliesslich über die Verfügung betreffend die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (Ziff. VIII./2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 796]), welche nicht der Rechtskraft zugänglich ist.