- der Beschuldigte schuldig erklärt wurde o der Nötigung, begangen am 24. März 2017 in L.________(Ortschaft) zum Nachteil von M.________ sowie o des Vergehens gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen am 7. Oktober 2020 in N.________(Ortschaft) durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit; - das am 17. Juli 2020 durch den Grenzwachtposten Rheintal sichergestellte Klappmesser zur Vernichtung eingezogen wurde.