6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Infolge beschränkter Berufungen sowie mangels Anschlussberufung respektive mangels eigenständiger Berufung seitens des Beschuldigten ist das erstinstanzliche Urteil insoweit in Rechtskraft erwachsen, als: - der Beschuldigte freigesprochen wurde von den Anschuldigungen der o Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich begangen am 12. Juli 2020 in J.________(Ortschaft); o Widerhandlung gegen das Umweltschutzgesetz, angeblich begangen im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis am 9. April 2019 in K.________(Ortschaft);