1. Die Verfahrenskosten im vorliegenden Berufungsverfahren seien vollumfänglich der Staatskasse, eventualiter dem Beschuldigten A.________ aufzuerlegen. 2. Die amtliche Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistands, der Straf- und Zivilklägerin D.________, Rechtsanwalt und Notar E.________, W.________(Ortschaft), sei gemäss nachzureichender Kostennote festzusetzen. IV. [recte: V] Im Weiteren sei zu verfügen: 1. [gestrichen, vgl. Protokoll pag. 1095] 2. Es seien die weiteren Verfügungen zu erlassen