2. zu einer Geldstrafe von 104 Tagessätzen zu CHF 80.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 3 Jahren, dies als teilweise Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 6. März 2020; 3. zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'664.00, unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von 21 Tagen; 4. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. einer angemessenen Gebühr gemäss Art. 21 VKD). IV [recte: III.] Im Weiteren sei zu verfügen: